Newsletter Transferkompakt November 2015
Thema: Bildungsziele 2030 - vom Bildungsverwalter zum Bildungsgestalter.

Das Verhandeln von strategischen Zielen ist auch für Kommunen oftmals eine Basis für die weitere Zusammenarbeit aller internen und externen Akteure. Dabei kann der „Blick über den Tellerrand“ helfen, sinnstiftende und abgestimmte Ziele zu formulieren. Auf internationaler Ebene formulieren die Vereinten Nationen Bildungsziele, die auch im nationalen Kontext Relevanz haben sollen. Die deutsche UNESCO-Kommission (DUK) hat sich hiermit intensiv beschäftigt.

Auf ihrer Hauptversammlung am 18.09.2015 in Regensburg hat die DUK eine Resolution verabschiedet, die auf die zentralen UN-Bildungsziele 2016 – 2030 vorbereiten soll. Deutsche Bildungspolitik soll dabei laut DUK nicht nur als Geldgeber auftreten, sondern „als Gestalter der hiesigen Bildungslandschaft und somit als entscheidender Akteur zur Umsetzung der Bildungsziele in Deutschland ihrer Verantwortung gerecht werden.“

Besondere Herausforderungen des deutschen Bildungssystems werden benannt und sollen Schwerpunkte in der Umsetzung der UN-Bildungsagenda bilden. Dazu gehören unter anderem folgende Zielstellungen:

  • Ungleichheiten sollen abgebaut werden, insbesondere bezüglich der eigenen Herkunft, der Geschlechterzugehörigkeit oder für körperlich und geistig Beeinträchtigte.
  • Die Quote von Schülern ohne Abschluss soll auf deutlich unter 5 % sinken.
  • Verfahren zur Anerkennung non-formaler und informeller Kompetenzen sollen ausgebaut werden.
  • Die „Inklusive Bildung“ im formalen und non-formalen Kontext soll verwirklicht werden.
  • Städte und Gemeinden sollen als entscheidende Gestalter einer förderlichen Umgebung verstanden und unterstützt werden.

Die Kommission ruft die Bundesregierung auf, diese Agenda auch für die Fortschreibung der EU-Bildungsziele nach 2020 einzubeziehen. Insbesondere werden aber auch die Bildungsakteure in Deutschland aufgerufen, sich an der Erfüllung der Ziele für alle Menschen zu beteiligen und somit unter anderem auch die Verwirklichung eines Rechts auf Bildung für Flüchtlinge zu sichern.

Ziele auf der kommunalen Ebene

Die Resolution bietet mehr als nur einen Einblick auf mögliche Zielformulierungen auf kommunaler Ebene. Vielmehr wird zu einem Perspektivwechsel aufgerufen. Bildung stellt für alle Akteure eine Aufgabe dar, die über die verwaltungstechnische Abwicklung kommunaler Pflichtaufgaben hinausgehen muss. Denn die Kommunen gewinnen an Bedeutung, wenn es um die Qualität der Bildung in Deutschland und deren Ausrichtung an Bedürfnissen und Erfordernissen seitens der Gesellschaft, aber auch der Individuen geht. Andererseits zeigen der demografische Wandel und die Ressourcenknappheit Wirkungen auf der lokalen Ebene, denen gegenüber gute Bildungsmöglichkeiten als Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit einer Region betrachtet werden können. Die Kommunen als Gestalter der Bildung vor Ort beeinflussen mit ihrem Handeln auf der regionalen Ebene die Entwicklungen und erzeugen langfristig gesellschaftliche Wirkungen. Erst diese Wirkungen werden im Rahmen einer übergeordneten Zielsetzung das Bild des tatsächlich Erreichten entstehen lassen.