Newsletter Transferkompakt Januar 2016
Thema: Rahmen- und Richtlinien von "Inklusion durch Enkulturation".

Enkulturation bezeichnet den Prozess, durch den das Individuum im Laufe seines Aufwachsens in einer (sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen) Gruppe mit den Regeln dieser Gruppe sowie mit den Sanktionen für die Verletzung dieser Regeln vertraut gemacht wird. Ziel ist es, die Kompetenzen zu vermitteln, mit der komplexen und heterogenen Gesellschaft konstruktiv und erfolgreich umzugehen.

Das Förderprogramm „Inklusion durch Enkulturation“ fördert dieses Ziel, indem es dazu beiträgt, Bildungsdefizite zu vermeiden, möglichst frühzeitig den Erwerb von Schlüsselkompetenzen zu unterstützen und den Zugang zu einem erfolgreichen Leben, zur aktiven Bürgerschaft und zu einer existenzsichernden Beschäftigung aller in der Gesellschaft zu ermöglichen. Nach einer ersten erfolgreichen Förderperiode von 2007 bis 2013 wurden Ende 2015 die Rahmen- und Richtlinien der zweiten Förderphase durch Vertreterinnen und Vertreter des Niedersächsischen Kultusministeriums sowie Vertreterinnen der NBank in Hannover vorgestellt. Dabei wurde betont, dass Synergieeffekte mit dem Förderprogramm Bildungsregionen ausdrücklich erwünscht sind. Die Transferinitiative kann in diesem Prozess unterstützend wirken.

Das Programm "Inklusion durch Enkulturation" fördert Projekte mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Entwicklung von Kooperationen und institutionsübergreifenden Bildungsnetzwerken
  • Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen
  • Entwicklung, Erprobung und Evaluierung von neuen Konzepten und Modulen zu ausgewählten Schwerpunktthemen

Die Förderung umfasst eine Laufzeit von 24 Monaten, richtet sich an alle Beteiligten im Kinder- und Jugendlichen-Bereich und kann von niedersächsischen kommunalen Gebietskörperschaften beantragt werden. Der Zuschuss muss mindestens 40.000 Euro pro Projekt betragen. Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden gefördert.

Zeitplan

  • Januar - März 2016: Beratung durch MK und NBank (obligatorisch!)
  • 03. Februar 2016: Antragsworkshop
  • 31. März 2016: Abgabe im Kundenportal und postalisch
  • Juni/Juli 2016: Bescheid
  • 01. September 2016: möglicher Projektbeginn

Wissenswertes zur Beantragung:

Die Beantragung der Förderung erfolgt schrittweise. Obligatorisch ist eine direkte Beratung durch Ansprechpartner/-innen der NBank und des Niedersächsischen Kultusministeriums im Zeitraum von Januar bis März 2016. Es wird um eine telefonische Kontaktaufnahme für eine Terminvereinbarung zur Beratung gebeten. Zu diesem Termin muss noch keine komplette Ausarbeitung vorliegen, ein grobes Konzept reicht. Um eine fundierte Vorbereitung zu ermöglichen, müssen der NBank und dem Niedersächsischen Kultusministerium eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan und eine grafische Darstellung von Projektablauf und -inhalten zur Verfügung gestellt werden. Vordrucke für die Projektbeschreibung und den Finanzierungsplan finden sich auf der Website der NBank.

Am 03. Februar 2016 wird ein Antragsworkshop in Hannover stattfinden, in dessen Rahmen die NBank auf die Antragstellung vorbereitet. Die Abgabefrist des Förderantrags endet am 31. März 2016. Der Bewilligungsbescheid soll im Juni/Juli erfolgen, sodass ein Projektbeginn ab 01. September 2016 möglich ist.

Ihre Ansprechpartner für die Antragsberatung:

Niedersächsisches Kultusministerium: Herr Buthe (und Frau Sander)
Tel: 0511-120 7320; E-Mail: joachim.buthemk.niedersachsende

NBank: Frau Mehnert und Frau Mautgreve-Holstein
Tel.: 0511-30031279