„Bildungskommunen“: Ergebnisse des Online-Austausches am 24.01.2022

Ergänzende Informationen zur Veranstaltung der Transferagentur Niedersachsen.

Mit Bezug auf die Online-Veranstaltung der Transferagentur Niedersachsen am 24. Januar 2022 sowie auf persönliche Gespräche und Anfragen aus niedersächsischen Kommunen haben wir ergänzende Informationen und eine Übersicht mit den jeweils passenden Stellen der Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ sowie den vom BMBF zur Verfügung gestellten FAQ (Stand 25.01.2022) zusammengestellt. Außerdem erfahren Sie, wie die Transferagentur Sie bei den jeweiligen Schritten unterstützt.

Digital-analog vernetzte Bildungslandschaft und Bildungsportale

Werden nur neue digitale kommunale Bildungsportale oder auch bestehende Webseiten zur Weiterentwicklung gefördert?

Durch die Förderung wird der Aufbau eines digitalen kommunalen Bildungsportales unterstützt, aber auch die deutliche Weiterentwicklung und der Ausbau von bereits bestehenden kommunalen Bildungsportalen.

Wir empfehlen hierzu auch FAQ 33:Was soll …inhaltlich erreicht werden? Das Ziel der Förderung besteht darin, über die grundlegende Informationsfunktion eines webbasierten kommunalen Bildungsportals hinaus, Möglichkeiten des Diskurses und der Abstimmung für die analog-digitale Vernetzung von Bildungsanbietern und -angeboten zu schaffen. (…) Hieraus sollen nicht nur koordinierte Kooperationen von Bildungsanbietern werden, sondern darüber hinaus auch Bildungsangebote aufbereitet und entwickelt werden, die auf digitalem Weg allen am lebensbegleitenden Lernen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Das Bildungsportal soll eine kommunal koordinierte Möglichkeit sein, Bildungsinhalte des lebensbegleitenden Lernens ‚aus einer Hand‘ bereitzustellen.“

Gibt es ein konkretes Anforderungsprofil für das kommunale digitale Bildungsportal? Steht eine Musterausschreibung für die Vergabe zur Verfügung?

Die Förderrichtlinie ermöglicht die Entwicklung eines kommunalen digitalen Bildungsportals, welches den Anforderungen und den Gegebenheiten vor Ort entspricht und darauf aufbaut. Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie (Zielgruppenorientiert, Möglichkeit des selbstgesteuerten Lernens, nutzbar für Netzwerkpflege, Einbindung der Bildungsberatung). Das Bildungsportal soll, falls vorhanden, an bereits bestehende Plattformen anknüpfen und anschlussfähig sein, eine Anbindung an die Internetseite der Kommune ist wünschenswert. Wir empfehlen hierzu die Förderrichtlinie und die FAQ.

Förderrichtlinie: „Etablierung und nachhaltige Verstetigung eines digitalen kommunalen Bildungsportals, das transparent, gebündelt und zielgruppenorientiert allen Bildungsinteressierten den Zugang zu regionalen Bildungsakteuren und deren Bildungsangeboten ermöglicht. Es leistet als organisatorische Schnittstelle einen Beitrag zum selbstgesteuerten analog-digitalen Lernen. An bestehende Ansätze sollte angeknüpft werden, beispielsweise ist eine Einbindung in die Internetseite der Kommune wünschenswert. Die über Modul 1 etablierten Koordinierungsstrukturen des DKBM (z. B. Steuerungsgremien oder Kooperationsbeziehungen) sollen für Konzeption und Pflege des Portals genutzt werden. Bestehende Angebote der (Weiter-)Bildungsberatung sind einzubeziehen und mit digitalen Angeboten sinnvoll ergänzend zu verknüpfen. Neben formalen Bildungsangeboten sind auch non-formale zu berücksichtigen.“ (Förderrichtlinie „Bildungskommunen“, S. 2)

FAQ 32 Grundanforderungen „Ein digitales kommunales Bildungsportal muss mindestens aus einer webbasierten Zusammenstellung/Auflistung zentraler kommunaler Bildungsinstitutionen/-einrichtungen aus allen Bildungsbereichen und der gesamten Spanne des lebensbegleitenden Lernens bestehen. Diese Zusammenstellung beinhaltet als Informationsangebot für Bildungsinteressierte neben Angaben zu Ansprechpersonen und Trägerinformationen auch pädagogische Konzepte/Profile, Angebotsübersichten sowie weiterführende Links. Auf bestehende webbasierte Zusammenstellungen/Auflistungen sollen die Projekte der ‚Bildungskommune‘ aufbauen und diese deutlich weiterentwickeln.
Das digitale Bildungsportal soll sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten, die sich für analoge und digitale Bildungsangebote innerhalb des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt interessieren. Bei einer schrittweisen Entwicklung des Portals können je nach kommunaler Bedarfslage zunächst inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden.“

FAQ 33 Was soll bei der Weiterentwicklung bestehender bzw. beim Aufbau neuer digitaler kommunaler Bildungsportale inhaltlich erreicht werden? Das Ziel der Förderung besteht darin, über die grundlegende Informationsfunktion eines webbasierten kommunalen Bildungsportals hinaus, Möglichkeiten des Diskurses und der Abstimmung für die analog-digitale Vernetzung von Bildungsanbietern und -angeboten zu schaffen.

Was wird unter dem Begriff „analog-digitale Bildungslandschaft“ verstanden?

Die Förderrichtlinie ermöglicht, die individuellen Voraussetzungen und Gegebenheiten der Kommune zu berücksichtigen und das DKBM entsprechend der Herausforderungen innovativ weiterzuentwickeln. Eine eigene, an die kommunalen Bedürfnisse angepasste Definition der analog-digitalen Bildungslandschaften ist im Rahmen des Vorhabens zu entwickeln.

Förderrichtlinie: „Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen der TI will das BMBF mit der Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ Kreise und kreisfreie Städte weiterhin dabei unterstützen, ihr Bildungsmanagement zu verbessern. Hierzu sollen insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine umfassende (analog-digitale) Vernetzung kommunaler Bildungslandschaften systematisch genutzt werden. Ziel sind Transparenz und Zugänglichkeit von Bildungsangeboten sowie ein koordiniertes Zusammenwirken aller Bildungsakteure entlang der gesamten Bildungskette und in allen Bildungsbereichen, so dass alle Einwohnerinnen und Einwohner in jeder Lebensphase die Bildungsangebote nutzen können, die sie zur Realisierung ihrer individuellen Bildungsziele benötigen. Die Kommunen können dabei zudem innerhalb ihrer Bildungslandschaft thematische Schwerpunkte setzen, die ihren spezifischen bildungspolitischen Schwerpunkten entsprechen.

Zur Erreichung dieser Ziele bezweckt die Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ die Etablierung von Instrumenten, die in Kreisen und kreisfreien Städten gezielt die (Weiter-)Entwicklung, Koordinierung und Steuerung der Bildungslandschaft befördern:

  • Eine ganzheitliche kommunale Strategie zur Weiterentwicklung des kommunalen Bildungsbereichs zu einer analog-digital vernetzten Bildungslandschaft für das lebensbegleitende Lernen.  
  • Eine fortlaufende kommunale Bildungsberichterstattung, die eine verlässliche Datengrundlage schafft und Hinweise und Fakten für die Steuerung des Bildungssystems auf kommunaler Ebene zur Verfügung stellt.
  • Verlässliche, partnerschaftliche und nachhaltige Kooperationsstrukturen mit den relevanten Bildungsakteuren vor Ort und über unterschiedliche Zuständigkeitsebenen in der Kommune hinweg.
  • Ein webbasiertes kommunales Bildungsportal, das allen Bildungsinteressierten eine kostenfreie, transparente Übersicht über regionale Bildungsakteure sowie über deren Bildungsangebote und Zugangsvoraussetzungen ermöglicht und sukzessive zu einem digitalen Lernort weiterentwickelt werden sollte.“ (Förderrichtlinie „Bildungskommunen“, S. 1)

„Modul 2: Vernetzte Bildungslandschaft: Innerhalb dieses Förderbausteins legen die geförderten „Bildungskommunen“ den Grundstein für die Etablierung einer analog-digital vernetzten kommunalen Bildungslandschaft. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Umsetzungsschritte:

  • Erarbeitung eines ganzheitlichen Leitbilds für die analog-digital vernetzte Weiterentwicklung des Bildungsbereichs in allen Lebensphasen. Im Leitbild sind Partnerinnen und Partner für die Umsetzung zu benennen. Die Planungen sind partizipativ anzulegen. Vor allem interessierte Bürgerinnen und Bürger (aus allen Altersgruppen) und kreis-angehörige Städte und Kommunen sind frühzeitig und kooperativ einzubinden.
  • Ausgehend vom Leitbild folgt die Entwicklung einer Strategie zur Umsetzung der analog-digital vernetzten Bildungslandschaft. Die Strategie soll über den Förderzeitraum spezifizierbar und operationalisierbar sein und Aussagen zu Umsetzungsansätzen für alle Lebensphasen beinhalten. Eine Perspektive für die Zeit nach der Förderung sowie erste Ansätze zur Weiterentwicklung und Verstetigung sind ebenfalls darzustellen. Bereits bestehende Aktivitäten in der Kommune sind in die strategischen Überlegungen und Planungen einzubeziehen, Doppelstrukturen sind zu vermeiden. (Förderrichtlinie „Bildungskommunen“, S. 2)

Thematische Schwerpunkte

Wird dem Thema „Ganztag“ als einzig benanntes Beispiel eine spezifische Bedeutung zuteil?

Mit dem Beispiel wird veranschaulicht, was Bildungslandschaften leisten können, indem formales und non-formales Lernen sowie verschiedene Lernorte verknüpft werden. Konkrete Vorhaben sollen auf die kommunalen Bedarfe und Notwendigkeiten abgestimmt sein und müssen mit denen in der Richtlinie genannten thematischen Schwerpunkten verknüpft werden. (vgl. FAQ 34 und Förderrichtlinie „Bildungskommunen“, S. 3)

Sind ausschließlich die sechs genannten thematischen Schwerpunkte möglich oder können auch andere Schwerpunkte gesetzt werden?

Förderrichtlinie: „Geförderte Kommunen können ihre analog-digitale Bildungslandschaft durch die Entwicklung und Umsetzung von Kooperationsprojekten zu einem oder mehreren ausgewählten Bildungsthemen ausgestalten; mögliche – vom Zuwendungsempfänger vor dem Hintergrund der jeweils eigenen kommunalen Herausforderungen und Priorisierungen zu wählende – Schwerpunkte sind:

  • Kulturelle Bildung
  • Demokratiebildung/Politische Bildung
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
  • Integration durch Bildung
  • Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
  • Inklusion“ (Förderrichtlinie „Bildungskommunen“, S. 3)

Bildungsmonitoring

Welche Unterstützung zum Aufbau einer sozialräumlich differenzierten Datenbasis gibt es?

Gesamtförderung

Gibt es Informationen zur Gesamtförderung? Was wird maximal an Förderung gewährt?

Die Förderanträge können zu zwei Terminen – 31.03. und 30.06.2022 – eingereicht werden. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden. (Siehe Förderrichtlinie „Bildungskommune“, S. 6)

Siehe auch FAQ 6: „Die Fördersumme hängt von den geplanten Arbeiten ab und ist nicht festgelegt. Eine realistische und nachvollziehbare Finanzplanung wird vorausgesetzt.“

Personalfinanzierung

Wie können die durch das Landesprogramm „Bildungsregionen“ geförderten Stellenanteile für die Gegenfinanzierung angerechnet werden?

Siehe Förderrichtlinie: „Drittmittel können aus privaten oder öffentlichen Mitteln (insbesondere Landesmittel, Personalgestellung, Spenden) erbracht werden, sofern diese Mittel nicht aus dem ESF Plus oder anderen EU-Fonds stammen.“ (Förderrichtlinie „Bildungskommunen“, S. 4)

Siehe auch FAQ 9: „…Landesmittel können als Drittmittel von den Kommunen zur Kofinanzierung im Programm ‚Bildungskommunen‘ eingesetzt werden.“

Wir empfehlen dringend, zunächst den individuellen Austausch mit dem Projektträger DLR zu suchen.

Kann Bestandspersonal bzw. kürzlich verstetigtes Personal aus dem Förderprojekt „Bildung integriert“ zur Gegenfinanzierung angerechnet werden?

Dazu verweisen wir auf FAQ 14: Aufwendungen für ständige Bedienstete „…können ausnahmsweise in den Finanzierungsplan eingebracht werden, wenn das Erfordernis besteht, vorübergehend eine Ersatzkraft einzustellen (dazu auch FAQ 25). Der Ansatz darf die kalkulierten Ausgaben für die Ersatzkraft nicht übersteigen.“

Weiter dazu: „FAQ 25 Durch wen können die Stellen besetzt werden? Es können externe Bewerberinnen und Bewerber, nicht ständige Bedienstete und ständige Bedienstete mit dem erforderlichen Know-how (Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring, thematische Kenntnisse) und der notwendigen Qualifikation bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden. Die Personalausgaben für ständige Bedienstete, also auf Etatstellen des Zuwendungsempfängers geführte und bezahlte Bedienstete, sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, ständige Bedienstete im Vorhaben einzusetzen. In diesem Fall können Personalausgaben für eine Ersatzkraft der bzw. des im Vorhaben eingesetzten ständigen Bediensteten zu Lasten der Zuwendung geltend gemacht werden. Personen, die z.B. im Rahmen eines Projektes einen befristeten Arbeitsvertrag bei der antragsstellenden Kommunalverwaltung haben, gelten nicht als ständig Bedienstete.“

Wir empfehlen dringend, zunächst den individuellen Austausch mit dem Projektträger DLR zu suchen.

Antragstellung und -verfahren

Wie bzw. wann werden die Zugangsdaten zur Online-Antragstellung bereitgestellt?

Die Antragstellung ist ab dem 1. Februar 2022 über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online möglich. (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Werden Anträge, die vor den jeweiligen Vorlageterminen eingereicht werden, frühzeitig geprüft und direkt bearbeitet? Oder werden die Anträge erst ab dem jeweiligen Vorlagetermin bearbeitet?

Bestehen zeitliche Dringlichkeiten für den Maßnahmenbeginn, nehmen Sie unbedingt Kontakt zu den mit der fachlichen und administrativen Abwicklung beauftragten Stellen auf, ggf. kann es notwendig sein, dass Ihre Dringlichkeit im Antrag deutlich gemacht wird.

Kontakt für Antragstellung:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) – Bereich Bildung, Gender
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 02 28 38 21-1322
E-Mail: bildungskommunendlrde

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See – Fachbereich ESF
Knappschaftsplatz 1
03046 Cottbus
Telefon: 0355 355 486-915
E-Mail: bildungskommunenkbsde


Wie wird der Erstkontakt mit der Transferagentur nachgewiesen? Wie muss dies im Antrag vermerkt werden?

Im Antrag kann der Kontakt mit der Transferagentur Niedersachsen nachgewiesen werden, indem auf eine bestehende Zielvereinbarung verwiesen wird.

Diejenigen Kommunen, die derzeit keine Zielvereinbarung mit der Transferagentur Niedersachsen haben, werden gebeten sich bei der Transferagentur Niedersachsen für ein Gespräch zu melden. Wir unterstützen Sie!

Wie unterstützt die Transferagentur Niedersachsen niedersächsische Kommunen?

Die Transferagentur Niedersachsen leistet keine Antragsberatung. Aber die Transferagentur kann Sie unterstützen durch

  • Aufbereitung aktueller Informationen
  • Darstellung der Vorteile des DKBM
  • Förderung des Wissens- und Erfahrungsaustausches
  • Vertiefung von Ideen durch Reflexion
  • Transfer kommunaler Beispiele
  • Expertise in thematischen Handlungsfeldern
  • Prozessunterstützung im Rahmen der vereinbarten individuellen Beratung

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