Newsletter Transferkompakt Juli 2019
Thema: Kooperation von Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen.

Gelingende Bildungsbiografien in Wechselwirkung mit der Stärkung der Kommune sind das übergeordnete Ziel eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM). Um die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen mit möglichst reibungslosen Übergängen zu schaffen, entwickeln Landkreise und kreisfreie Städte die erforderlichen Strukturen und Verfahren in Kooperation mit verschiedenen Bildungsakteurinnen und -akteuren: „Ein ganzheitliches kommunales Bildungsmanagement zu etablieren, erfordert zudem die Einbindung von Akteuren auf verschiedenen Ebenen, denn neben der gesamtstädtischen bzw. Kreisebene sind z.B. auch untergeordnete Gebietskörperschaften von Bedeutung. Die Einbindung der Gemeinden [ist] schon deshalb unerlässlich, weil diese in Teilen die Schulträgerschaft innehaben.“ (Niedlich/Lindner/Brüsemeister 2016, S. 193) Doch wie genau kann die Kooperation mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden in das DKBM eines Landkreises eingebettet werden? Wie können Mehrwerte entstehen und was muss dabei beachtet werden?

Bezüglich der Kooperation von Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die Zuständigkeiten abgrenzen, aber auch Schnittstellen vorgeben und gleichzeitig Gestaltungsspielräume lassen, die es im DKBM aktiv zu entwerfen gilt. Die offene Haltung, dass kreisangehörige Kommunen relevante Partner in der Bildungslandschaft sind, ist eine Grundvoraussetzung für gelingende Kooperationen von Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen. Diese prägt das Vorgehen in allen Schritten der Umsetzung des DKBM. 

Ganzheitliche Bildungsstrategie – zielführend auf allen Ebenen

Ein Kernelement des DKBM ist die Ausrichtung aller bildungsbezogenen kommunalen Maßnahmen an strategischen Zielen. Geht es darum, eine tragfähige strategische Grundlage der Bildungslandschaft zu erarbeiten, so ist es förderlich, die kreisangehörigen Kommunen von Beginn an in die Strategieentwicklung einzubeziehen, denn eine Strategie entfaltet dann ihre Wirkung, wenn sie auf allen Ebenen bekannt und akzeptiert ist sowie tatsächlichen Bedarfen begegnet: „Die Städte und Gemeinden kennen aufgrund ihrer vielfältigen Tätigkeitsbereiche die lokalen Angebote und Akteure, ebenso den spezifischen Bedarf und die besonderen Probleme vor Ort. Bei der Entwicklung lokaler Bildungslandschaften kommt ihnen daher eine Schlüsselrolle zu.“ (Leimkühler/Schöne 2012, S. 248)

Das grundlegende Ziel eines DKBM ist, wie eingangs beschrieben, für kreisangehörige Kommunen und die Landkreise identisch. Aufgrund ungleich verteilter Wissensbestände, Ressourcen und formaler Zuständigkeiten ist die gegenseitige Unterstützung daher naheliegend, denn positive wie negative Entwicklungen im Bildungsbereich wirken sich gleichermaßen auf beiden Verwaltungsebenen aus. Eine große Chance besteht entsprechend in der abgestimmten, jedoch individuell angepassten Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen Bildungsstrategie: Jeder Landkreis muss eigene, zu den Gegebenheiten vor Ort passende Strukturen und Routinen im DKBM entwickeln. Gleiches gilt für die kreisangehörigen Kommunen. Im Austausch können die Umsetzung und der Erfolg einer ganzheitlichen Strategie sowie der damit verbundenen Maßnahmen aus den unterschiedlichen Perspektiven abgestimmt, reflektiert und eingeordnet werden.

Geeignete partizipative Wege sind hierzu die Beteiligung an strategischen Gremien, große gemeinsame Bildungskonferenzen, aber auch Veranstaltungen in den kreisangehörigen Kommunen, die den Fokus lokal setzen und damit die Passgenauigkeit erhöhen können. Gibt es eine kreisweite Bildungsstrategie, kann im Rahmen solcher Veranstaltungen zum einen der Übertrag auf die lokale Situation geschaffen werden, zum anderen kann die Plausibilität der Strategie für diesen konkreten Raum geprüft werden. Damit kann eine qualitative Reflexion der Strategie erfolgen (vgl. Rädler/Niedlich 2016, S. 158). Der Landkreis kann dabei in der Organisation unterstützen und zum Beispiel die Moderation übernehmen. Hierdurch kann die Identifizierung der Städte und Gemeinden mit der Bildungsstrategie gefördert werden, da sie vor Ort im gewohnten Raum bearbeitet wird und kein Wechsel in ein anderes „Territorium“ erforderlich ist.

Datenbasierung über Zuständigkeiten hinweg

Auch in Bezug auf das Bildungsmonitoring als weiterer Kernkomponente des DKBM kann die Kooperation von Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen einen Mehrwert für beide Seiten bieten. Landkreise können einen übergeordneten Blick auf Bildungsthemen her- und allen Beteiligten zur Verfügung stellen, beispielsweise in Form eines Bildungsberichtes. Kreisangehörige Städte und Gemeinden hingegen verfügen entsprechend ihrer Zuständigkeiten über einen anderen Datenbestand, der den Blick auf die Bildungslandschaft vervollständigen kann. Durch die Verschränkung der Daten wird eine Bildungsberichterstattung auf Landkreisebene deutlich aufgewertet, zudem erhalten die kreisangehörigen Kommunen ein für sie nutzbares Produkt, das sie in aller Regel im Rahmen ihrer eigenen Ressourcen nicht erstellen könnten.

Der Datentransfer zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen gestaltet sich jedoch nicht immer reibungslos, sondern erfordert Abstimmungs- und Aushandlungsprozesse bezüglich der Weitergabe der Daten. Auch hier bewegen wir uns im Kontext von Gesetz und Gestaltung. In Bezug auf die kommunale Sozialberichterstattung haben die Autoren des „Werkzeugkasten[s] Sozialberichterstattung – Ein Praxisleitfaden für niedersächsische Kommunen“ einen Grundsatz formuliert, der sich auf das Bildungsmonitoring übertragen lässt: „Alles in allem kann aber eine gut funktionierende Kooperation von Landkreis und kreisangehörigen Gemeinden, bei der die Informationen und Daten in beide Richtungen ausgetauscht werden, zu einer besonders zielgenauen, sozialraumgerechten und produktiven Sozialplanung führen“ (Harth et al. 2019, S. 39) und somit beiden Ebenen erkennbare Vorteile liefern.

Die kreisweit zu entwickelnde ganzheitliche Bildungsstrategie sollte demnach auf Daten basieren, die Aufschluss über die Landkreisebene, wie auch über die Ebene der kreisangehörigen Kommunen geben. Die Strategie wird dann anhand der lokalen Bedarfslagen effizient umgesetzt. „Beispielsweise kann aus der datenbasierten Gesamtstrategie das Ziel einer Verbesserung der Bildungschancen abgeleitet werden. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden dann nicht für jedes Themenfeld flächendeckend realisiert, sondern auf Basis von objektiven Indikatoren ziel- und bedarfsgerecht in einzelnen Gemeinden (zum Beispiel im Bereich der Frühen Hilfen) oder auch an einzelnen Standorten (zum Beispiel unterstützende Sozialpädagoginnen/-pädagogen an Grundschulen) umgesetzt.“ (Stockmann 2016, S. 10) Durch dieses Vorgehen ergibt sich eine Herangehensweise, die das gemeinsame Ziel der erfolgreichen Bildungsbiografien mit allen seinen Wirkungen fördert. Wie bei jeder Kooperation ist es höchst relevant, die individuellen Motive, Zielsetzungen und Voraussetzungen des anderen zu kennen und beim eigenen Handeln zu berücksichtigen. Für beide Partner muss durch die Zusammenarbeit ein Mehrwert entstehen. Wie das gelingen kann, bringen Marit Rullmann, Kreis Recklinghausen, und Nadine Müller, Stadt Gledback, in einem gemeinsamen Interview zu ihrer langjährigen Kooperation zum Ausdruck.

Erste Schritte in Richtung Kooperation

Bei einem Workshop der Transferagentur im Mai 2019 erarbeiteten sie gemeinsam mit den Teilnehmenden Aspekte, die seitens des Landkreises bedacht werden sollten, um die Kooperation mit einer oder mehreren kreisangehörigen Kommune zu initiieren. Die Beantwortung dieser Fragen soll dazu führen, dass die Kooperation von Anfang an die Perspektiven beider Kooperationspartner berücksichtigt. Daher müssen die genannten Punkte gleichermaßen zum einen selbstreflexiv für den eigenen Landkreis, zum anderen für die jeweilige anzusprechende kreisangehörige Kommune geprüft werden.

  • Welcher Mehrwert entsteht durch die Kooperation? Wie können wir uns gegenseitig unterstützen?
  • Haltung reflektieren: Wie stehen wir zueinander? Wie gehen wir miteinander um?  
  • Rechtlichen Rahmen klären
  • Welche Leitbilder oder Konzepte sind vorhanden? Welche Strukturen des DKBM gibt es?
  • Welche Bildungsthemen sind aktuell? Wo gibt es Schnittmengen? Wo liegen Herausforderungen?
  • Welche bildungsbezogenen Netzwerke gibt es? Wo bestehen Berührungspunkte?
  • Welche Ansprechpartner/-innen und Unterstützer/-innen gibt es? In welchen Kontexten wird bereits gut zusammengearbeitet?
  • Wie werden Daten ausgetauscht?
  • Was könnten Stolpersteine sein, deren Ursprung gegebenenfalls in der Vergangenheit liegt?
  • Ressourcen für Kooperation klären (personell, finanziell)
  • Gibt es eine Legitimation und das Einverständnis für die Kooperation?

Fazit: Mehrwerte auf beiden Seiten

Kooperationsbeziehungen sollte eine strategische Ausrichtung zugrunde liegen, die beiden Partnern einen Mehrwert auf der jeweiligen Ebene bietet und zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels beiträgt. In einem ersten Schritt sollten dazu zunächst alle Verantwortlichen in den Landkreisverwaltungen reflektieren, welche Haltung sie zur Rolle der kreisangehörigen Kommunen im DKBM haben. Dabei kann eine Standortbestimmung hilfreich sein, die bestehende Kooperationsbeziehungen analysiert und die Basis für die weitere Gestaltung der Kooperationen bietet. Zudem sollte Transparenz bezüglich der rechtlichen Zuständigkeiten hergestellt werden. Daraufhin müssen Schritte zum Einbezug der kreisangehörigen Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung einer datenbasierten Bildungsstrategie erfolgen, die vielleicht zunächst klein beginnen, im Laufe der Zeit jedoch wachsen und dazu beitragen können, das übergeordnete Ziel der Implementierung eines DKBM – die Verbesserung der Bildungschancen auf individueller Ebene und die Stärkung des Landkreises mit all seinen kreisangehörigen Kommunen – zu erreichen.

Autorin: Silvia van Geel, Transfermanagement, Transferagentur Niedersachsen

Quellen:

  • Harth, Annette, Susanne von Oertzen, Gerhard Litges und Christoph Döring (2019): Werkzeugkasten Sozialberichterstattung. Ein Praxisleitfaden für niedersächsische Kommunen. Hildesheim.
  • Arbeitsgruppe Lernen vor Ort (2016). Kommunales Bildungsmanagement als sozialer Prozess. Studien zu „Lernen vor Ort“. Wiesbaden.
  • Niedlich, Sebastian, Markus Lindner und Thomas Brüsemeister (2016): Hierarchie und gleichberechtigte Kooperation im Schmelztiegel lokaler Governance – Zur „Contribution Analysis“ als einem möglichen Mittel zur Analyse kommunalen Bildungsmanagements. In: Arbeitsgruppe Lernen vor Ort. Kommunales Bildungsmanagement als sozialer Prozess. Studien zu „Lernen vor Ort“. Wiesbaden. S. 189–210.
  • Rädler, Marion und Sebastian Niedlich (2016): Konstitution eines Akteurs – ein Modell der Institutionalisierung eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements. In: Arbeitsgruppe Lernen vor Ort. Kommunales Bildungsmanagement als sozialer Prozess. Studien zu „Lernen vor Ort“. Wiesbaden. S. 139–164.
  • Leimkühler, Ralf und Sebastian Schöne (2012): Die Schlüsselrolle der Kommunen bei der Entwicklung lokaler Bildungslandschaften – zentrale Herausforderungen und notwendige Rahmenbedingungen. In: Bleckmann, Peter und Volker Schmidt [Hrsg.]: Bildungslandschaften. Mehr Chancen für alle. Wiesbaden. S. 245–259.
  • Stockmann, Andrea (2016): Datenbasiert steuern auf Gemeindeebene. Das Beisiel des Kooperationsproduktes „Regionalreport Bildung“ des Landkreises Osnabrück. In: Transferagentur Niedersachsen [Hrsg.] (2016): TRANSFERkompass Kooperation. Osnabrück. S. 10–11.