TRANSFERnews März 2025
Thema: Inklusiver Ganztag - Gestaltung von gleich zwei Herausforderungen
Was bedeutet inklusiver Ganztag?
Der Ganztagsausbau ist von der inklusiven Schulentwicklung nicht zu trennen, schließlich gelten die im niedersächsischen Schulgesetz festgeschriebenen Vorgaben zur inklusiven Bildung auch für den Ganztagsbereich. Ganztagsunterricht bedeutet für die Inklusion jedoch weit mehr als das bloße Ausweiten bestehender Vorgaben. Vielmehr kann Ganztag sich als wertvolle Chance für die inklusive Schulentwicklung erweisen. Dies zeigt auch der Runderlass des niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ (2014). In diesem werden die Aufgaben und Ziele der Ganztagsschule definiert. Zu den zentralen Zielsetzungen gehört unter anderem, dass die Ganztagsschule…
- sich an den individuellen Lebens- und Lernbedürfnissen der Schüler:innen orientiert,
- deren Selbst- und Sozialkompetenz fördert,
- erweiterte pädagogische Gestaltungsräume schafft,
- eine nachhaltige Lehr- und Lernkultur etabliert und
- einen verbesserten Umgang mit Heterogenität und Vielfalt in den Fokus nimmt (vgl. MK Niedersachsen 2014).
Eine nachhaltige Lernkultur soll das selbstgesteuerte Lernen anregen und die individuelle Förderung aller Kinder in ihrer Gesamtpersönlichkeit ermöglichen. Darüber hinaus kann das Arbeiten in heterogenen Gruppen vielfältige Anreize und gute Chancen für Lernerfolge schaffen (vgl. MK Niedersachsen o.D.).
Die vom Kultusministerium für die Inklusionsförderung im Ganztag identifizierten Potenziale, welche sich insbesondere durch das konzeptionelle Ineinandergreifen von Lehr- und Lernangeboten im teilgebundenen und voll gebundenen Ganztag ergeben, erfordern einen geeigneten Rahmen und unterliegen damit qualitativen Anforderungen. Schließlich müssen die zusätzlich gewonnene Zeit und die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten im Ganztag personell, pädagogisch und koordinativ professionell ausgestaltet werden.
Ein qualitativ hochwertiger Ganztag stellt eine wesentliche Voraussetzung dar, um die Möglichkeiten der Inklusion zu fördern und zu verbessern.
Welche Gelingensbedingungen benötigt ein inklusiver Ganztag?
Um die Verankerung von Inklusion im Ganztag auf höchstem Qualitätsniveau zu gewährleisten, können die folgenden Gelingensbedingungen eine wichtige Rolle spielen:
Ein guter inklusiver Ganztag zeichnet sich durch eine klare, gemeinsame Zielsetzung und enge Zusammenarbeit aller schulischen- und außerschulischen Akteure aus. Mit einem inklusiven Ganztagskonzept, das sowohl unterrichtliche als auch außerunterrichtliche Bereiche integriert, lassen sich einheitliche Standards und Zielsetzungen verwirklichen. Für die Entwicklung eines solchen Konzepts ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und Ganztagsleitung, die oftmals von der kommunalen Jugendhilfe getragen wird, erforderlich. Bestenfalls werden darüber hinaus weitere Akteure des Ganztags, wie Sozialpädagog:innen, externe Partner:innen für die Bereitstellung der Ganztagsangebote, Elternvertreter:innen oder Personen aus der Kommunalverwaltung aktiv in den Prozess einbezogen. Ein gemeinschaftlich entwickeltes Inklusionskonzept schafft eine starke Basis, um alle Beteiligten effektiv zu integrieren, vorzubereiten und inklusive Angebote in barrierefreien Räumen zu planen und umzusetzen.
Darüber hinaus sollte dem inklusiven Ganztagskonzept ein geteiltes Inklusionsverständnis zugrunde liegen, auf welches sich alle Ganztagsakteure stützen können. Dabei kann es hilfreich sein, wenn das inklusive Ganztagskonzept in einen regionalen Plan für die Förderung von Inklusion eingebettet wird.
Ergänzend dazu gewährleistet eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung des inklusiven Ganztagkonzepts, dass es an die individuellen Bedürfnisse der Schüler:innen sowie an aktuelle Entwicklungen angepasst bleibt. Besonders wertvoll sind dabei partizipative Prozesse, die den Schüler:innen eine Stimme geben und damit die gleichberechtigte Teilhabe sowie Erfahrungen der Selbstwirksamkeit als wesentliche Elemente in die Entwicklung des inklusiven Ganztagskonzepts einbeziehen.
Externe Partner:innen sind essenziell für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztags. So bieten Fachstellen, wie die regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (RZI) des Landes Niedersachsen, durch Unterstützungs- oder Beratungsangebote rund um das Themenfeld Inklusion wertvolle Hilfestellungen für Schulen bei komplexen Fragestellungen und Herausforderungen.
Darüber hinaus eröffnen externe Partner:innen wie Sportvereine oder zivilgesellschaftliche Verbände vielfältige Möglichkeiten für die Einbindung außerunterrichtlicher Aktivitäten, die allen Schüler:innen zugutekommen. Insbesondere Sport- und Bewegungsangebote, die einen wichtigen Bestandteil des Ganztags darstellen, schaffen Chancen, um Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen zusammenzubringen und gemeinsam zu fördern. Für die erfolgreiche Einbindung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedürfnissen ist es von Vorteil, wenn qualifiziertes pädagogisches Personal in außerunterrichtlichen Angeboten zur Unterstützung der Schüler:innen zur Verfügung steht. Eine enge und kooperative Zusammenarbeit ermöglicht die Weiterentwicklung geteilter, inklusiver Strukturen und bildet die Basis für innovative, nachhaltige Projekte, die Vielfalt als Stärke begreifen und fördern.
Bei der ganztägigen Beschulung spielt insbesondere die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und pädagogischem Personal, die wechselseitige Unterstützungssysteme bilden und eine abgestimmte Förderung in unterschiedlichen Lern- und Lebenssituationen ermöglichen, eine wichtige Rolle. Die enge multiprofessionelle Kooperation kann eine lückenlose Begleitung während des gesamten Schultags ermöglichen und einen ganzheitlichen Bildungsrahmen für alle Schüler:innen schaffen. Entscheidend für den Erfolg dieser Kooperation ist die gezielte Qualifizierung und Weiterbildung des beteiligten Personals. Hierbei übernimmt auch das Land Niedersachsen eine wichtige Verantwortung, indem es die berufliche Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie nicht-lehrendem pädagogischem Personal, beispielsweise durch das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), nachhaltig fördert.
Die zentrale Chance für Inklusion im Ganztag ergibt sich aus der zusätzlich gewonnenen Zeit. Denn Zeit schafft Raum für eine individuelle pädagogische Gestaltung, die auf die vielfältigen Lebens- und Lernbedürfnisse aller Schüler:innen eingeht: Förderung der individuellen Stärken, Begleitung persönlicher Lernwege sowie Entwicklung sozialer Kompetenzen. Durch die Entwicklung passgenauer individueller Förderpläne über den gesamten Schultag, die auf die personelle und fachliche Ausstattung sowie eine möglichst flächendeckende Betreuung durch qualifiziertes Personal aufbaut, können Bildungsangebote nachhaltig auf die Bedürfnisse aller Schüler:innen abgestimmt werden. So wird der Ganztag zu einem Raum, der die Potenziale jedes Kindes entfaltet und Chancengleichheit effektiv vorantreibt.
Für die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Ganztags, in welchem durch individuelle Fördermaßnahmen Möglichkeiten des sozialen Lernens und der Partizipation Chancen für das inklusive Lernen und die Förderung von Chancengleichheit entstehen, ist eine starke Koordinierung der Akteure und Arbeitsschritte sowie eine schulinterne und -externe Vernetzung unerlässlich. Um Qualität zu gewährleisten und den inklusiven Ganztag erfolgreich zu implementieren, ist damit auch eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten und Rollen unter den Akteuren notwendig. Neben der Schulleitung, verschiedenen Akteuren des Landes und zivilgesellschaftlichen Partner:innen der Region kann auch die Kommune in verschiedenen Bereichen einen Beitrag zur Umsetzung eines qualitativ hochwertigen, inklusiven Ganztages leisten.
Pflichtaufgaben der Kommune: Fundament für einen inklusiven Ganztag
Zu den kommunalen Akteuren, die institutionell eng in die Gestaltung des Ganztags eingebunden sind und dabei klar definierte Aufgaben wahrnehmen, zählen die kommunale Jugendhilfe sowie die Kommune in ihrer Funktion als Schulträger.
Der Schulträger ist primär für die Bereitstellung sowie die Instandhaltung der materiellen und räumlichen Ausstattung der Schule verantwortlich. Für den Ganztagsausbau sollte die Schulleitung in enger Kooperation mit dem Schulträger stehen, um gemeinsam eine infrastrukturelle Grundlage zu schaffen, die den Bedürfnissen der Schüler:innen im Ganztagsbetrieb gerecht wird. Die Architektur der Schulgebäude ist als integraler Bestandteil der pädagogischen Konzeption zu verstehen, weshalb es entscheidend ist, dass sie den verschiedenen Lernsettings sowie den individuellen Bedürfnissen der Kinder in den Bereichen Wissenserwerb, Bewegung, Rückzug und sozialer Interaktion gerecht wird. Ein zentraler Aspekt ist die Sicherstellung barrierefreier und inklusionsfreundlich gestalteter Räume.
Auch die kommunale Jugendhilfe nimmt im Ganztagsbetrieb eine zentrale Rolle ein, da sie für die Koordination, Auswahl und Einbindung der außerunterrichtlichen Angebote sowie die Einbindung von pädagogischem Personal in den Ganztag zuständig ist. Die Jugendhilfe muss daher eng mit der Schulleitung kooperieren, um eine inklusive Lernplanung und eine soziale und emotionale Betreuung und Förderung über den gesamten Tag zu ermöglichen.
Weitere Einflussmöglichkeiten – Kommunale Stellschrauben
Auch abseits ihrer Funktion als Schulträger und Träger der kommunalen Jugendhilfe hat die Kommune vielfältige Möglichkeiten, durch eine kommunale Bildungssteuerung gestaltend in den Prozess des inklusiven Ganztagsausbaus einzugreifen. Dabei steht ihr ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Verfügung, um die Qualität des inklusiven Ganztags durch ein datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement (DKBM) bedarfsorientiert mitzugestalten.
Durch die gezielte Organisation und Vernetzung von Ganztagsschulen mit Kooperationspartner:innen wie Sportvereinen, Kulturinstitutionen und sozialen Trägern trägt die Kommune entscheidend zur Bereitstellung kostengünstiger und inklusiver Nachmittagsbetreuung sowie zur Entwicklung tragfähiger Unterstützungsstrukturen für sonderpädagogische Maßnahmen bei. Bei diesen Tätigkeiten in der Netzwerkarbeit kann die Kommune gezielt einen Fokus auf Partner:innen legen, deren Inklusionsverständnis mit dem der Schule kompatibel sind.
Kommunen können den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, wie den RZIs, verbessern, indem sie deren Bekanntheit und Sichtbarkeit durch eigene Kommunikationskanäle steigern. Zusätzlich können sie Netzwerktreffen sowie Informations- und Austauschveranstaltungen organisieren, um den Austausch weiter zu fördern. Digitale Vernetzungsangebote bieten eine weitere Möglichkeit, potenzielle Angebote und Partner:innen für Schulen sichtbar zu machen.
Auf ähnliche Weise lässt sich durch regionale Informationsangebote Transparenz darüber schaffen, welche Unterstützungssysteme und Standards bereits an einzelnen Schulen der Region implementiert sind. Dies kann zudem die gesellschaftliche Sensibilisierung für inklusive Themen fördern und so die Unterstützung der Eltern für eine qualitativ hochwertige, inklusive Ganztagsbetreuung stärken.
Neben den Angebots- und Vernetzungsmöglichkeiten kann die Kommune eine effiziente Umsetzung sowie eine bedarfsgerechte Unterstützung der Schulen durch die Entwicklung kommunaler Bildungsentwicklungspläne fördern, die mit inklusiven Schulentwicklungskonzepten verknüpft werden. Eine abgestimmte Planung ermöglicht es den Akteuren, Maßnahmen langfristig und nachhaltig an den spezifischen Anforderungen der Schüler:innen sowie den Ressourcen der Schulen auszurichten. Auch in die Entwicklung kommunaler Inklusionskonzepte, Bildungsentwicklungspläne oder -projekte mit einem Schwerpunkt auf Inklusion können unterschiedliche Akteure und Stakeholder vor Ort partizipativ eingebunden werden.
Erfolgsfaktoren für einen inklusiven Ganztag: Kommunale „good practice“-Beispiele
Durch eine kommunale Bildungssteuerung können die relevanten Akteure gezielt miteinander vernetzt werden, um mittelbar Transparenz zu schaffen und einen Rahmen für einen erfolgreichen, inklusiven Ganztag schaffen.
Wie kommunale Vernetzungsangebote für außerschulische Akteure, wie beispielsweise Sportvereine, Kulturinstitutionen oder soziale Träger und (Ganztags-)Schulen, Kooperationen ermöglichen, verdeutlicht etwa das Projekt „Kulturkreisel“ des regionalen Bildungsbüros Mönchengladbach. Im Rahmen des Projekts wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen lokalen Kultureinrichtungen und vier rhythmisierten Ganztagsschulen durch das Bildungsbüro angestoßen. Kulturpädagog:innen besuchen dabei die Ganztagsklassen und ermöglichen den Schüler:innen einen spannenden Einblick in die Themen und Inhalte der jeweiligen Kultureinrichtungen.
Wie Vernetzungsveranstaltungen auch mit Qualifikationsangeboten verbunden werden können, zeigt der (Bildungs-)Fachtag der Bildungsregion Grafschaft Bentheim in Kooperation mit dem regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Grafschaft Bentheim. Die Teilnehmenden (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und andere regionale Bildungsakteure) hatten nicht nur die Möglichkeit zum Austausch, sondern konnten auch an Workshops teilnehmen, in denen der Umgang mit heterogenen Lerngruppen oder die Arbeit in multiprofessionellen Teams bearbeitet wurde.
Kommunale Informationskanäle und Austauschveranstaltungen schaffen Transparenz über Beratungs- und Unterstützungsangebote und machen potenzielle Partner:innen in der Region für die Ganztagsgestaltung sichtbar. Ein mögliches Werkzeug hierfür ist ein regionales Bildungsportal, das gezielt auf Beratungsangebote im Bereich Inklusion verweist, wie es im Bildungsportal der Bildungsregion Coburg der Fall ist.
Das Schaffen von Transparenz bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ausschließlich externe Partner:innen für die Ganztagsgestaltung sichtbar gemacht werden. Vielmehr kann eine öffentlich zugängliche und leicht abrufbare Informationssammlung interessierten Akteuren und Bürger:innen dabei helfen, sich umfassend über das Themenfeld Inklusion zu informieren und barrierefreie Einrichtungen in der Region zu finden. Ein Beispiel hierfür ist der „Kompass Inklusion“ der Stadt und des Landkreises Lüneburg, der zeigt, welche Unterstützungssysteme und Inklusionsstandards bereits an den jeweiligen Schulstandorten der Region umgesetzt wurden. Das Ziel besteht darin, eine gemeinsame Informationsgrundlage zu schaffen und bestehende Strukturen weiterzuentwickeln, um aktuellen Herausforderungen im Bereich Inklusion besser begegnen zu können.
Weitere kommunale Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich zudem durch die Etablierung von Inklusionskonzepten, Bildungsentwicklungsplänen oder Projekten mit einem Schwerpunkt auf Inklusion auf regionaler Ebene.
Die Stadt Wolfsburg fördert Inklusion in Bildungseinrichtungen durch das seit 2012 im Bildungsbüro angesiedelte Projekt „Inklusive (Bildungs-)Stadt“. Im Rahmen dieses Projekts wurde ein umfassendes Rahmenkonzept entwickelt, das durch Teilprojekte verschiedene strategische Handlungsfelder adressiert. Teilprojekte umfassen dabei Eingliederungsmaßnahmen für Schulkinder, die unter gesundheitlichen Belastungen leiden (Projekt „SEM“), ein Bildungsbericht mit dem Schwerpunktthema Inklusion, einen Fachtag zur Fortbildung der multiprofessionellen Teams Wolfsburger Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen sowie die Veröffentlichung eines Handbuches für Eltern, Kitas und Schulen zum Thema inklusive Bildung. Darüber hinaus wurde bereits 2012 die Wolfsburger Schulleiterresolution verabschiedet, in der sich die Schulleitungen verpflichten, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, um Wolfsburg zu einer inklusiven Bildungsstadt zu entwickeln.
Auch die Stadt Oldenburg nimmt eine maßgebliche Rolle in der Entwicklung inklusiver Maßnahmen und Strukturen ein. Zur kommunalen Begleitung der Förderung inklusiver Schulen wurde die AG „Inklusion an Oldenburger Schulen“ ins Leben gerufen, welche sich aus Mitgliedern von Selbsthilfegruppen, Schulen, dem Stadtelternrat, dem Stadtschüler:innenrat, dem RLSB, freien Trägern der Jugendhilfe, der Stadtverwaltung und der Politik zusammensetzt. Die AG verfolgt vielfältige Aufgaben, darunter die Förderung von Netzwerken, die Entwicklung von Zielsetzungen, das Setzen inhaltlicher Impulse sowie die Erarbeitung stadtweiter Empfehlungen. Sie gestaltet die inklusive Entwicklung der Stadt maßgeblich mit und hat unter anderem ein Ganztagsangebot etabliert, das allen Schüler:innen eine optimale Teilhabe ermöglicht. Im Rahmen der Angebotsgestaltung wurden Schulen gezielt mit diversen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vernetzt. Zudem wurde eine pauschalisierte Schulbegleitung eingeführt. Nach diesem Konzept erhält eine Schule automatisch finanzielle Mittel für eine Schulbegleitung, sobald mindestens ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf dort beschult wird. Auf diese Weise können potenziell mehrere Schüler:innen von der personellen Verstärkung profitieren.
Autor: Max Düren, Kommunaler Prozessberater, REAB Niedersachsen
Weiterführende Links
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (o.D.): Was ist Inklusion? > Online abrufbar
MK Niedersachsen (o.D.): Portal Ganztagsschule. > Online abrufbar
BMFSFJ (o.D.): Formen der Ganztagsbetreuung. > Online abrufbar
MK Niedersachsen (2019): Inklusive Schule. Rahmenkonzept inklusive Schule. Bildungsportal Niedersachsen. > Online abrufbar
MK Niedersachsen (o.D.): Qualitätsentwicklung, Unterstützung und mehr. > Online abrufbar
Augsburg, Relph (2014): „Ganztags und Inklusion müssen zusammengehören“. Interview mit Prof. Stephan Maykus. > Online abrufbar
DKJS (o.D.): Ganztägig lernen. Inklusives Bilden in der Ganztagsschule. > Online abrufbar