Newsletter TRANSFERkompakt September 2023

Thema: Welche Rolle spielt das DKBM für die Medienzentren?

Audiovisuelle Medien sind aus dem Unterricht inzwischen nicht mehr wegzudenken. Für deren Bereitstellung erhalten die Schulen gemäß § 108 Abs. 4 NSchG Unterstützung durch die Landkreise und kreisfreien Städte. Ihnen obliegen Koordinierungsaufgaben, um eine einheitliche und flächendeckende Versorgung der Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich sicherzustellen. Diese Aufgabe ist eine gesetzliche Pflichtleistung. Um dieser Verpflichtung nachzukommen und Voraussetzungen für eine zukunftsfähige digitale Bildungsinfrastruktur zu schaffen, halten die Kommunen ein Medienzentrum vor (NLQ Hildesheim, 2017). Die Digitalisierung hat außerdem dazu geführt, dass sich die Aufgaben der Kreismedienzentren weiterentwickelt und sich hierdurch inhaltliche Überschneidungen mit dem kommunalen Bildungsmanagement ergeben haben.

„So sind sie heute Medienkompetenzzentren, Fort- und Weiterbildungsstätten sowie Makerspaces“ (Bundesarbeitskreis Medien, 2022). Die Ausgestaltung bei der Wahrnehmung der Aufgaben ist in den niedersächsischen Kommunen jedoch sehr unterschiedlich. Dies bestätigte auch der Kommunalbericht 2020 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs und betonte, dass eine Anpassung des § 108 Abs. 4 NSchG trotz des erweiterten Aufgabenspektrums nicht stattgefunden habe. Wieso es dennoch sinnvoll ist, über die Pflichtaufgaben hinaus zu gehen und wie hierbei das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement (DKBM) unterstützen kann, beleuchtet dieser Artikel.

Kreismedienzentren und ihre Rolle in einer sich stetig verändernden digitalisierten Welt

Die fortschreitende Digitalisierung hat einen nachhaltigen Einfluss auf unsere Gesellschaft und führt zu einer Beständigkeit des stetigen Wandels. In dieser sich verändernden digitalisierten Gesellschaft finden sich auch Bildungsinstitutionen wieder, die diesem Wandel in ihren eigenen Bildungsangeboten begegnen müssen. Ziel des Bildungsauftrags ist, den Menschen dazu zu befähigen, sich in einer stetig transformierenden Welt zurechtzufinden und diese mitzugestalten. Ein Lernort, der die Förderung und Stärkung von Medienkompetenz gewährleisten soll, ist die Schule (vgl. auch Ergänzung zur Strategie der Kultusministerkonferenz "Bildung in der digitalen Welt" 2021). Und auch in den anderen Bildungsphasen spielt der Einsatz von digitalen Medien eine zunehmend größere Rolle. So finden bereits in der frühkindlichen Bildung Roboter und Apps Anwendung (Rundblick Niedersachsen, 2023) und in der Erwachsenenbildung existieren zahlreiche digitale Lehr- und Lernplattformen. Umso bedeutender sind und werden zukünftig Unterstützungsstrukturen zum Einsatz digitaler Medien in allen Lebens- und Bildungsphasen. Die Kreismedienzentren, als zentrale Anlaufstelle für Lehrkräfte, Schulen, Schulträger, Vereine und weitere Bildungseinrichtungen, können diese Strukturen bereitstellen und somit eine Schlüsselfunktion bei der Bildung in einer digitalisierten Welt übernehmen. Warum Kommunen in die (Kreis-)Medienzentren investieren sollten, erläutert uns Christian Schlöndorf, Leitung Fachbereich 53, Nieders. Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ).

Wandel in Niedersachsen: Digitale Lernumgebungen, digitale Inhalte, synchrone sowie asynchrone Kommunikationsformate, mobile Endgeräte und vieles mehr lassen den Traum individualisierter Lernbiografien wahr werden. Für Lehrkräfte bedeutet das, Chancen zu erkennen und neue, nachhaltige Szenarien zu entwickeln. Auch automatisierte Testauswertungen mit Hilfe künstlicher Intelligenz werden formatives Feedback bei weniger Arbeitszeiteinsatz ermöglichen. Um diese Herausforderungen zu meistern, braucht eine Schule die bestmögliche Unterstützung ihres Schulträgers. Das beginnt bei der Ausstattung und endet bei der adäquaten Nutzung dieser. Ein kommunales Medienzentrum kann hier zentraler Vernetzungspunkt aller kommunaler Angebote sein. In ein Medienzentrum zu investieren bedeutet also, in die (Bildungs-)Zukunft zu investieren.
Christian Schlöndorf, Leitung Fachbereich 53, Nieders. Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)

DKBM-Strukturen für Kreismedienzentren nutzbar machen

Um einen ziel- und ergebnisorientierten Austausch zwischen den Beteiligten in unterschiedlichsten Netzwerken, in denen das Kreismedienzentrum involviert ist, zu ermöglichen, sind dynamische Kooperationen von großer Bedeutung. Genau hier entfaltet das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement sein Potenzial, nämlich die Handlungsfähigkeit in gesellschaftlichen Herausforderungen, wie der Digitalisierung, sicherzustellen. Strukturen (Strategien und Konzepte sowie Gremien, Arbeits- oder Projektgruppen) können flexibel, entsprechend der Herausforderungen und Aufgaben, durch ein abgestimmtes strategisches Vorgehen angepasst werden. Dies umfasst den Aufbau neuer wie auch die Weiterentwicklung bestehender Strukturen. In Niedersachen sind durch das DKBM verlässliche Strukturen geschaffen worden, die für die Weiterentwicklung der Kreismedienzentren von hohem Nutzen sein können – indem sie zum Beispiel auf diese zurückgreifen oder eigene Strukturen für Lehr- und Lernräume der Zukunft aufbauen.
Andersherum kann das Handlungsfeld „Digitalisierung“ im DKBM von der Funktion der Kreismedienzentren als Schnittstelle zwischen Pädagogik, Informatik, Technik und Verwaltung profitieren, um das Ziel, die Bedarfe zur Förderung der digitalen Kompetenz, sowohl in der Verwaltung als auch bei den Bildungsempfängern zu analysieren, verfolgen zu können. Welchen Beitrag (Kreis-)Medienzentren auf kommunaler Ebene leisten können um die gesellschaftliche Teilhabe in einer digitalisierten Welt weiter zu fördern, beleuchtet Stephan Kaps, Leitung Volkshochschule im Landkreis Nienburg im Folgenden.

Erst einmal ist festzuhalten, dass Digitalität ein unaufhaltsamer Prozess ist, der alle Bereiche des Lebens berührt. Der Auftrag an Bildungseinrichtungen ist es, kritische Medienkompetenz zufördern. Das heißt, die Teilnehmenden sollen dazu befähigt werden, den Wahrheitsgehalt von Beiträgen einschätzen zu können, Quellen zu überprüfen und das technische Grundverständnis hierzu (weiter-)entwickeln. Kreismedienzentren als kommunale Pflichtaufgabe haben daher die große Chance, für kritische Medienbildung lokale Ansprechpartner:innen zu sein und zum Beispiel anhand der Kerncurricula passende Angebote (gratis) für Schulen, Behörden, gemeinnützige beziehungsweise eingetragene Vereine, Kirchengemeinden sowie (außerschulische) Institutionen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung vorzuhalten oder zu vermitteln.
Stephan Kaps, Leitung Volkshochschule im Landkreis Nienburg

Intrakommunale Vernetzung als Gelingensbedingung für die Digitalisierung der Schule

Bei der Schaffung einer digitalen Lehr- und Lernumgebung in der Schule sind bauliche, informatorische, technische und pädagogische Bedingungen zu berücksichtigen und (dauerhaft) aufeinander abzustimmen1. Beteiligt an diesem Prozess sind die unterschiedlichsten Akteur:innen wie der Schulträger, die Schulleitungen, die Kommunalpolitik, der Kreiselternrat und die medienpädagogischen Beratenden vom NLQ. Verwaltungsintern sind vor allem das Schulamt, in dem in der Regel das Kreismedienzentrum verortet ist, das Bauamt und die IT-Abteilung involviert. Ein Beispiel für die Schaffung von bereichsübergreifenden Koordinations- und Kooperationsstrukturen, konkret zwischen der Schul-IT und dem Medienzentrum, findet sich im Landkreis Emsland. Welche Synergieeffekte bei der Zusammenarbeit innerhalb der Schul-IT und den (Kreis-)Medienzentren entstehen, beschreibt Patrick Kleene, Koordinator der Schul-IT im Landkreis Emsland.

Die Medienzentren (MZ) stehen vor der Herausforderung, ihr Angebot an die aktuellen und zukünftigen Bedarfe anzupassen, breiter aufzustellen und weitere Zielgruppen einzuschließen. Die Zusammenarbeit zwischen der Schul-IT und den MZ kann dabei eine Reihe von Synergieeffekten erzeugen:

  • Digitale Ressourcen wie Online-Bibliotheken und Lernplattformen können mit der Schul-IT effektiv in den Unterricht integriert werden.
  • Die Schul-IT verfügt über Fachkenntnisse in Bezug auf Netzwerkverwaltung, Geräteverwaltung und technischen Support. Die MZ verfügen über Kenntnisse in der digitalen Medienproduktion und -bereitstellung. Durch einen Wissenstransfer kann die Technik optimal eingesetzt, Lehrkräfte effektiv unterstützt und Ausfallzeiten minimiert werden.
  • MZ können Lehrkräfte bei der Erstellung und Bereitstellung von digitalen Inhalten unterstützen, sei es durch die Produktion von Videos oder interaktiven Lernmaterialien. Die Schul-IT kann dabei helfen, diese Inhalte in die schulischen IT-Infrastrukturen zu integrieren.
  • Die Schul-IT kann die Netzwerkinfrastruktur bereitstellen und warten, während die MZ die Inhalte und Anwendungen hosten und verwalten. Dies kann zu einer Kostenreduzierung und einer besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen führen.

Patrick Kleene, Koordinator der Schul-IT im Landkreis Emsland

DKBM und Kreismedienzentren – eine Chance für die Bildung in einer digitalisierten Welt

In einer sich weiter wandelnden, transformierenden Gesellschaft bleibt Digitalisierung eine der drängendsten Herausforderungen. Hier handlungsfähig zu werden und zu bleiben, ist für die Zukunft von kommunalen Bildungslandschaften von großer Bedeutung. Mit dem DKBM bekommen die Kommunen ein Instrument an die Hand, um den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen auf kommunaler Ebene zu begegnen. Und mit der Weiterentwicklung der Kreismedienzentren haben die Kommunen die große Chance, handlungsfähig bei der digitalen Transformation zu sein und diese zu steuern. Zentrale Herausforderung bleibt dabei, die beteiligten Personen, Ämter und Institutionen zusammenzubringen, die Interessen in einer kommunalen Verantwortungsgemeinschaft zusammenzuführen und die Zusammenarbeit sowie die vorhandenen Schnittstellen zu koordinieren. Alles mit dem Ziel: Den Erwerb und die Erweiterung von Kompetenzen in einer sich verändernden, digitalisierten Welt als eine lebenslange Aufgabe der individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.

Autor: Nils Holtmann, Transfermanagement, Transferagentur Niedersachsen

1 Grundlage ist die „Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ zwischen Bund und Länder.