Newsletter TRANSFERkompakt März 2022

Interview: Wie Kommunen vom Förderprogramm „Bildungskommunen“ profitieren.

Mit dem neuen ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihres datenbasierten Bildungsmanagements und der Bewältigung drängender Herausforderungen im Bildungsbereich. Wir haben mit Dr. Andrea Ruyter-Petznek, Referatsleiterin für „Bildung in Regionen; Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im BMBF, und Sabine Berauer, wissenschaftliche Referentin im DLR Projektträger, über Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung von Bildungslandschaften gesprochen. Im Interview erläutern sie, wie Kommunen von der Förderung profitieren können und welche Kriterien im Förderantrag besonders beachtet werden sollten.

Frau Dr. Ruyter-Petznek, wie profitieren Kommunen von der Förderung – sowohl mit Blick auf die übergeordnet-strategische Ebene als auch auf die operative Umsetzung? Oder kurz gefragt: Warum sollte ich mich als Kommune auf die Förderung bewerben? 
Dr. Andrea Ruyter-Petznek (RP):
Unser neues Programm „Bildungskommunen“ bietet Kommunen die Möglichkeit, wichtige Innovationen in ihrer Bildungslandschaft anzustoßen. Sie können die Bildungsangebote vor Ort und im digitalen Raum besser steuern und an die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger anpassen. Auch schaffen die Städte und Landkreise strukturelle Voraussetzungen, um auf zukünftige Anforderungen mit mehr Flexibilität und Handlungskompetenz reagieren zu können. Die direkte Förderung von Personalausgaben, Reisekosten, projektbezogenen Auftragsvergaben sowie eine Pauschale für indirekte Projektausgaben erlauben es den „Bildungskommunen“, Themen und Herausforderungen im Bildungsbereich anzugehen, die ihnen unter den Nägeln brennen.

Warum haben Sie sich entschieden, Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung von Bildungslandschaften an zentraler Stelle in der Förderrichtlinie zu verankern?
RP:
Ein koordiniertes Zusammenwirken aller Bildungsakteurinnen und -akteure entlang der gesamten Bildungskette und in allen Bildungsbereichen ist zentral für ein erfolgreiches Bildungsmanagement. Vorherige Förderprogramme des BMBF zielten bereits auf die Etablierung solcher Strukturen ab und die „Bildungskommunen“ denken diese nun weiter. Insbesondere die Vernetzung von formalen, informellen und non-formalen Akteurinnen und Akteuren vor Ort halte ich für eine große Chance, um attraktive Bildungsangebote machen zu können, die gerne wahrgenommen werden – von allen Altersgruppen. Digitalität prägt mittlerweile maßgeblich weite Teile unseres Alltags. Ein zukunftsfähiges Förderprogramm für Kommunen muss diese Gegebenheiten mitdenken. Wenn sich Kommunen strategisch mit den Chancen und Grenzen der Digitalisierung in der Bildung beschäftigen, bedeutet das einen großen Zugewinn für die Transparenz und Reichweite von Angeboten sowie für das selbstgesteuerte Lernen.

Frau Dr. Ruyter-Petznek, wie sind Sie zur Auswahl der insgesamt sechs thematischen Schwerpunkte gekommen? 
RP:
Im Laufe der letzten Jahre konnten wir viele Erfahrungen und Rückmeldungen von Kommunen und Transferagenturen sammeln, die letztlich zur Auswahl der Schwerpunktthemen geführt haben. Zudem haben wir auf die Expertise des Lenkungskreises der Transferinitiative zurückgegriffen, in dem Vertreterinnen und Vertreter der 16 Bundesländer sowie der kommunalen Spitzenverbände und des Netzwerks Stiftungen und Bildung zusammenkommen. Alle Themen der „Bildungskommunen“ stellen wichtige Bereiche des lebensbegleitenden Lernens dar, die insbesondere auch in kommunalen Bildungslandschaften zu verorten sind. Wir wollen mit dem Programm den Kommunen helfen, ihre Bildungslandschaften gezielt in den Feldern zu vertiefen, in denen nach ihrer eigenen Einschätzung der Bedarf oder das Interesse der Bevölkerung am größten ist.

Frau Berauer, welche Kriterien sind für eine positive Begutachtung relevant bzw. worauf sollten die Kommunen bei ihrer Bewerbung besonders achten?  
Sabine Berauer (SB):
Für die zukünftigen „Bildungskommunen“ ist das kohärente Gesamtkonzept entscheidend, in dem die drei Module der Förderrichtlinie plausibel ineinandergreifen. Im Antrag muss von den Kommunen dargestellt werden, wie sie ihre analog-digitalen thematischen Bildungslandschaften unter Berücksichtigung aller drei Module etablieren wollen. Das Modul 1 zum datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Projektdurchführung und steht in Wechselwirkung mit Modul 2 zur Etablierung analog-digital vernetzter Bildungslandschaften wie auch zu Modul 3, den thematisch gewählten Schwerpunkten. Für alle Module sollen die geplanten Entwicklungsarbeiten beschrieben werden. Wichtig ist, dass die geplanten Arbeiten zu den im Projekt vorgesehenen personellen Ressourcen passen. In der Förderrichtlinie der „Bildungskommunen“ ist aufgeführt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und welche Informationen die Vorhabenbeschreibung enthalten soll. Diese Vorgaben sind in jedem Fall bei der Antragstellung zu berücksichtigen.

Zu den Personen

Name: Dr. Andrea Ruyter-Petznek
Tätigkeitsbeschreibung: Referatsleiterin für „Bildung in Regionen; Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Tätigkeitsbeginn: Februar 2020
 

Name: Sabine Berauer
Tätigkeitsbeschreibung: Wissenschaftliche Referentin im DLR Projektträger, Abteilung Bildung in Regionen
Tätigkeitsbeginn: Juli 2017
 

Kontakt: bildungskommunendlrde


SB: Das Bewilligungsverfahren begleiten wir gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Dabei unterstützen wir vom DLR Projektträger die antragstellenden Kommunen bei der Ausdifferenzierung ihrer Vorhabenplanungen. Dies geschieht beispielsweise durch gezieltes Nachfragen. Den Zuwendungsbescheid erhalten die zur Förderung ausgewählten Kommunen von der der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.  

Eine wichtige Rolle für die Umsetzung der Förderung spielt das Bildungsportal. Könnten Sie hier noch einmal kurz die wichtigsten Anforderungen bzw. Funktionen skizzieren? 
SB:
Mit dem digitalen Bildungsportal bieten sich neue Chancen für die Transparenz, Zugänglichkeit und Reichweite der Bildungsangebote in der Kommune. Das Bildungsportal ist ein Weg, die analog-digital vernetze Bildungslandschaft sichtbar zu machen und zu gestalten. Diese gestaltende Rolle kann erzeugt werden, indem neben einer Informations- und Orientierungsfunktion auch koordinierende und steuernde Aspekte bei der Konzeption des Portals berücksichtigt werden. Seine Ausgestaltung kann je nach Kommune ganz unterschiedlich ausfallen. Das Portal sollte bestehende Onlineübersichten sinnvoll ergänzen. Bildungsakteurinnen und -akteure wie auch Bürgerinnen und Bürger erhalten so die Möglichkeit, online zu partizipieren.

Frau Dr. Ruyter-Petznek, wie werden die Kommunen zukünftig bei der Umsetzung des Förderprogramms begleitet? 
RP:
Durch die Beratungs- und Begleitungsstruktur der Transferinitiative werden die Kommunen sowohl bei der Etablierung als auch der Weiterentwicklung ihres DKBM unterstützt. Hierfür haben wir nicht zuletzt die laufende Förderung der Transferagenturen um ein weiteres Jahr bis Anfang 2024 verlängert. Mit Blick auf die thematischen Schwerpunktsetzungen und die Anforderungen an analog-digital vernetzte Bildungslandschaften wird sich die Beratungsleistung der Transferinitiative in den nächsten Jahren auch inhaltlich weiterentwickeln. Durch begleitende Veranstaltungen wie die „Bundeskonferenz Bildungsmanagement“ am 2./3. Juni 2022 möchten wir auch zukünftig Möglichkeiten für die Präsentation guter Praxisbeispiele und den interkommunalen Austausch eröffnen. Für alle inhaltlichen Fragen zur Förderung wird der DLR Projektträger der erste Ansprechpartner sein. Die administrative Abwicklung verantwortet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Frau Dr. Ruyter-Petznek, Frau Berauer, wir bedanken uns herzlich für das Interview!